Strom beim Umzug anmelden: Daten, Termine und Zählerstände
Klären Sie die Stromversorgung vor dem Einzug. Der technische Lieferantenwechsel und die Laufzeit Ihres Vertrags sind zwei verschiedene Dinge.
Was der Wechsel innerhalb von 24 Stunden bedeutet
Seit dem 6. Juni 2025 ist der technische Stromlieferantenwechsel werktäglich innerhalb von 24 Stunden vorgesehen. Laut Bundesnetzagentur ändert diese technische Vorgabe bestehende Vertragslaufzeiten und Kündigungsfristen nicht. Daraus folgt kein allgemeines Recht, jeden Vertrag innerhalb eines Tages zu beenden.
Eine rückwirkende Zuordnung zu einem Wunschlieferanten ist beim Stromwechsel nicht vorgesehen. Teilen Sie den geplanten Einzug daher rechtzeitig mit und lassen Sie sich den Lieferbeginn bestätigen. Für Gas gelten eigene Wechselprozesse.
Ihre Unterlagen für alte und neue Wohnung
- Adresse der jeweiligen Verbrauchsstelle, bei Mehrfamilienhäusern einschließlich eindeutiger Wohnungszuordnung.
- Ein- oder Auszugsdatum sowie vorhandene Vertrags- und Kundennummer.
- Zählernummer; falls vorhanden die Marktlokations-ID aus der Rechnung.
- Zählerstände zum Übergabetag, idealerweise mit Foto und Übergabeprotokoll.
- Eine erreichbare Kontaktadresse und die neue Anschrift für die Schlussrechnung.
Die Nummer auf dem Zähler und die Marktlokations-ID sind unterschiedliche Kennzeichnungen. Übernehmen Sie sie genau aus den Unterlagen. Ein Zahlendreher kann dazu führen, dass die falsche Verbrauchsstelle angefragt wird.
Ein praktikabler Ablauf
- Prüfen Sie Ihren bisherigen Vertrag und fragen Sie den Anbieter, ob und zu welchen Bedingungen er die neue Adresse beliefert.
- Vergleichen Sie bei Bedarf Angebote für die neue Postleitzahl mit einem plausiblen Jahresverbrauch.
- Beauftragen Sie den gewünschten Beginn im Voraus und kontrollieren Sie die Bestätigung.
- Lesen Sie bei der Schlüsselübergabe beide relevanten Zähler ab und melden Sie die Werte.
- Vergleichen Sie Schluss- und erste Rechnung mit Ihren dokumentierten Daten.
Wenn der Einzug schon bevorsteht
Kontaktieren Sie den Lieferanten sofort und beschreiben Sie den tatsächlichen Termin. Verlassen Sie sich nicht auf eine nachträgliche Korrektur durch das Vergleichsformular. Kommt noch kein Wunschvertrag zustande, klären Sie mit dem zuständigen Versorger, welcher Versorgungsstatus besteht und welche Kosten anfallen.
Für die erste Verbrauchsschätzung helfen Ihre bisherige Jahresrechnung und die künftige Nutzung. Wohnfläche allein erklärt den Haushaltsstromverbrauch nur begrenzt. Elektrisches Warmwasser, zusätzliche Personen und regelmäßiges Laden eines Autos können den Bedarf verändern. Korrigieren Sie die Schätzung später anhand eigener Ablesungen.



