Stromtarif mit oder ohne Bonus: zwei Jahre vergleichen
Ein Bonus kann den Wechsel attraktiv machen. Entscheidend ist, ob Sie die Bedingungen erfüllen und wie teuer der Tarif ohne den einmaligen Betrag ist.
Ein günstiges erstes Jahr reicht nicht für den Vergleich
Rechnen Sie zwei Zeiträume getrennt: erstens das erste Belieferungsjahr einschließlich eines tatsächlich zustehenden Bonus, zweitens ein weiteres Jahr ohne diesen Einmalbetrag. Verwenden Sie in beiden Fällen denselben Verbrauch. Die Verbraucherzentrale weist darauf hin, dass ein hoher Arbeits- oder Grundpreis nach Wegfall des Bonus stärker ins Gewicht fallen kann.
Modellvergleich: der Sieger kann sich ändern
| 2.500 kWh/Jahr | Tarif mit Bonus | Tarif ohne Bonus |
|---|---|---|
| Laufende Jahreskosten | 1.050 € | 920 € |
| Einmaliger Bonus | 200 € | 0 € |
| Erstes Jahr | 850 € | 920 € |
| Zweites Jahr | 1.050 € | 920 € |
| Summe über zwei Jahre | 1.900 € | 1.840 € |
Im ersten Jahr liegt der Bonustarif um 70 Euro vorn. Über zwei Jahre ist der andere Tarif um 60 Euro günstiger. Angenommen sind unveränderte Preise und unveränderter Verbrauch. Diese Beträge sind Rechenbeispiele und keine am Markt erhobenen Angebote.
Bonusbedingungen vor der Bestellung sichern
- Wer gilt als Neukunde? Prüfen Sie, ob frühere Verträge oder verbundene Unternehmen berücksichtigt werden.
- Wann entsteht der Anspruch und wann wird ausgezahlt?
- Bezieht sich ein Prozentbonus auf sämtliche Kosten oder nur bestimmte Preisbestandteile?
- Gibt es besondere Bedingungen für Verbrauch, Zählerart oder Nutzung?
- Welche Unterlagen belegen das Angebot und die zugesagte Prämie?
Speichern Sie das konkrete Angebot, die Tarifbedingungen und die Bestellbestätigung. Wenn die Voraussetzungen unklar sind, rechnen Sie zunächst ohne Bonus. Eine mögliche Auszahlung ist kein Ersatz für einen passenden Abschlag.
So treffen Sie die Entscheidung
Wer einen Wechseltermin zuverlässig verfolgt, kann einen Bonustarif anders bewerten als jemand, der mehrere Jahre beim Anbieter bleiben möchte. Legen Sie eine Erinnerung vor dem nächsten Kündigungstermin an. Prüfen Sie dann erneut die Gesamtkosten; ein automatischer jährlicher Wechsel ist keine Voraussetzung für einen vernünftigen Tarif.
Ein Energiegut24-Gutschein und ein Anbieterbonus können unterschiedliche Voraussetzungen haben. Addieren Sie beide nur, wenn die jeweilige Aktion Ihren konkreten Abschluss erfasst. Weder die Höhe einer Werbeprämie noch die Position in einer Ergebnisliste ersetzt die Prüfung der Vertragsunterlagen.



